Aufnahme bei der IGZ – Voraussetzungen und Ablauf in Niederösterreich
Die IGZ begleitet individuell, alltagsnah und auf Augenhöhe. Unsere Angebote verbinden betreutes Wohnen, psychosoziale Begleitung sowie Arbeit und Beschäftigung in einem realen Lebensumfeld.
Für wen die Angebote der IGZ geeignet sind
Ob ein Angebot der IGZ zur aktuellen Lebenssituation passt, wird im persönlichen Gespräch individuell geklärt. Dabei geht es um den konkreten Unterstützungsbedarf, passende Wohn-, Arbeits- oder Beschäftigungsangebote und die nächsten Schritte im Aufnahmeprozess.
Auch Angehörige und Bezugspersonen können sich informieren und in die Beratung einbezogen werden. Ziel ist eine nachvollziehbare Entscheidung darüber, welche Form der Unterstützung in Niederösterreich sinnvoll und passend ist.
Teil der Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf, die ihre Schulpflicht beendet haben und bereit sind, sich auf einen persönlichen Gestaltungs- und Entwicklungsprozess einzulassen.
Im Mittelpunkt steht die Bereitschaft, aktiv an den eigenen Perspektiven und an einem möglichst gelingenden Alltag mitzuwirken.
Nicht Teil der Zielgruppe
Altersdemenz
Akutes Suchtverhalten
Mittelgradige oder schwere intellektuelle Behinderung
Hoher Grad an Selbst- oder Fremdgefährdung
Forensischer Betreuungsbedarf
So läuft die Aufnahme bei der IGZ ab
Der erste Schritt ist ein unverbindliches persönliches Gespräch. Danach wird geklärt, ob und wie eine Aufnahme in eine Einrichtung der IGZ erfolgen kann.
01 · Erstgespräch
Bei einem unverbindlichen Erstgespräch lernen sich Interessierte und IGZ persönlich kennen. Angehörige können einbezogen werden. Das Gespräch kann in einer Einrichtung, zu Hause oder – wenn erforderlich – im Krankenhaus stattfinden.
02 · Antrag beim Land Niederösterreich
Anschließend wird ein Sozialhilfeantrag beim Land Niederösterreich gestellt. Nach der Bewilligung ist die Kostenübernahme für das jeweilige Angebot durch das Land geklärt.
03 · Aufnahme gemeinsam planen
Nach der Bewilligung werden mit der zuständigen Standortleitung die nächsten Schritte besprochen. Anschließend wird die Aufnahme konkret geplant.
Häufige Fragen zu Voraussetzungen und Aufnahme bei der IGZ
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Die Angebote richten sich an Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf. Voraussetzung ist, dass die Schulpflicht beendet wurde und grundsätzlich die Bereitschaft besteht, sich auf einen persönlichen Gestaltungs- und Entwicklungsprozess einzulassen.
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Nicht zur Zielgruppe zählen Personen, bei denen Altersdemenz, akutes Suchtverhalten, eine mittelgradige oder schwere intellektuelle Behinderung, ein hoher Grad an Selbst- oder Fremdgefährdung oder ein forensischer Betreuungsbedarf im Vordergrund stehen.
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Der erste Schritt ist ein unverbindliches Erstgespräch. Dabei können das Angebot, die persönliche Situation und die nächsten möglichen Schritte gemeinsam besprochen werden.
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Ja. Angehörige können zum unverbindlichen Erstgespräch mitkommen und in das Kennenlernen einbezogen werden.
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Das Erstgespräch kann in einer Einrichtung der IGZ, bei dir zu Hause oder – wenn erforderlich – auch im Krankenhaus stattfinden.
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Im nächsten Schritt ist ein Sozialhilfeantrag beim Land Niederösterreich zu stellen. Nach der Bewilligung der Kostenübernahme werden gemeinsam mit der jeweiligen Standortleitung die weiteren Schritte für die Aufnahme besprochen und geplant.
Du möchtest wissen, ob ein Angebot der IGZ zu deiner Situation passt
Schreib uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Auch Angehörige und Bezugspersonen können sich an die IGZ wenden.